Örtliche Bauaufsicht ÖBA
Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten, Überwachen des Zeitplanes, Prüfung der Bautagesberichte, gemeinsames Aufmaß mit den bauführenden Unternehmern. Feststellung von Mängeln im Zuge der Bauausführung, 1x wöchentliche Baubesprechung Vorort (montags) mit Foto-Dokumentation und schriftlicher Protokollierung der Vereinbarungen für AG, Planung, Haustechnik, ÖBA, Kosten und Termine sowie aller Weiterleitungen und Urgenzen. Endabnahmen mit allen Gewerken und deren Protokollierung.