Verantwortlicher Bauführer gemäß der Bauordnung
Durchführung der in den Landesbauordnungen festgelegten Aufgaben, insbesondere die Beaufsichtigung und die laufende Überprüfung der Arbeiten hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Einreichungs- und Bewilligungsunterlagen.
A) In Verbindung mit einer vollen Büroleistung
oder örtlichen Bauaufsicht
B) als selbstständiger Auftrag
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