Detailpläne
Erstellen der erforderlichen Detailpläne für die ausführende Gewerke, nach entsprechendem Bedarf, Durcharbeiten der Ergebnisse bis zur ausführungsreifen Lösung, zeichnende Darstellung des Werkes mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben, z. B. endgültige vollständige Ausführungs- und Detailzeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1 mit den erforderlichen Beschreibungen.