Brandschutzpläne lt. TRVB 121
Erstellen von Brandschutzplänen lt. den Bestimmungen der TRVB 121, Fluchtwegplänen (Fluchtwegorientierungsplan), Feuerwehrplan und Brandschutz-Lageplänen auf Grundlage von vorangegangenen genehmigten Einreichplänen oder Bestandsplänen (Auswechslungsplänen).