Bm2 Planungsbüro Ringhofer

 BM. Ernst Johann Ringhofer

Akademischer Experte für solares Planen und Bauen

 Hilfe-Stellung für den Hausbauer

  1. Hilfe bei Neu-, Zu- und Umbauten
  2. Hilfe bei Planungen und deren Umsetzungen
  3. Hilfe bei Planungen von Wintergärten
  4. Hilfe bei Bauaufträgen
  5. Hilfe bei Bauzeitplanung und deren Einhaltung
  6. Hilfe bei Baustellenkontrollen der Bauausführungen
  7. Hilfe beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden
  8. Hilfe/Beratung bei Einrichtungen, Raumdesign und Oberflächengestaltung
  9. Hilfe/Beratung für Fassaden-, Außenanlagen- und Gartengestaltung
  10. Hilfe als Baustellenkoordinator laut BauKG
  11. Als verantwortlicher Bauführer gemäß der Bauordnung (s.g. Bautafel)
  12. Hilfe für Endbeschau (früher Kollaudierung durch die Gemeinde bzw. das Bauamt)

Sie suchen einen fach- & rechtskundigen Baumeister zu Ihrer Unterstützung? 
Auf Zeitregiebasis mit €100,- excl. MwSt. pro Stunde, zuzüglich An- & Abfahrtskosten. Abgerechnet auf angebrochene 0,5h (die Rechtsverbindlichkeit ist erst nach meiner schriftlichen Zusage erreicht).

 

1.       Hilfe bei Neu-, Zu- und Umbauten ↑

·         Fachkundige Begutachtung von Baugrundstücken (Vorort)

·         Planungsvorschläge für das erforderliche Bauvorhaben

·         Abschätzung von erwarteten Kosten (Sanierung, Aufstockung, Ausbau, fehlende Leistungen, udgl.

·         Rentabilitätsentscheidungen & Zusammenstellung von Planungs- und Ausführungsteams (Architekt, Haustechnikplanung, Statiker), uvm.

2.       Hilfe bei Planungen und deren Umsetzung

·         Entwurfs- & Energieberatung für solares Planen und Bauen, Erstellen von Entwürfen, 3D Perspektiven,
Bauen mit der Sonne, wirtschaftliche Dämmung, div. Sanierungsmaßnahmen

·         Ausführungs-Check
z.B. Kontrolle der Sinnhaftigkeit von Sanierungs- und Dämmungsmaßnahmen, Wärmebrücken, Dampfdichtheit, uvm.

·         Förderungsberatung
Energieausweise, Soll-Ist-Vergleiche, Ausarbeiten von Förderungsunterlagen.

·         Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen, Umsetzung, Rentabilität uvm.

 

3.       Hilfe bei Planungen von Wintergärten

Planungen von effizienten Wintergärten und deren Auswirkungen für das Raumklima (Sommertauglichkeit), Beratung über solares Planen und Bauen, Energieberatung, Energieveranden und Sonnenhäusern.

4.       Hilfe bei Bauaufträgen

·         Kontrolle von bestehenden Aufträgen und deren Auswirkungen auf geleistete und/oder verrechnete Leistungen

·         Kontrolle von Ausschreibungszusätzen auf Vollständigkeit und Nebenleistungen
z.B. Welche Leistungen sind Bestandteil des Auftrages und welche können zusätzlich verrechnet werden.

·         Auftragsvorberatung, Ausarbeiten eines Auftrages für bestimmte Leistungen, ev. (echte) Pauschalaufträge, Leistungs-Spezifikationen, Verrechnungsmodelle und exakte Übergabetermine

·         Auftragsbewertungen, Bewerten von bestehenden Aufträgen auf Sinnhaftigkeit und Vollständigkeit, ev. mit Variantenvergleiche

5.       Hilfe bei Bauzeitplanung und deren Einhaltung ↑

         Bewerten von Bauzeitplänen auf Umsetzbarkeit, Personaleinsatz, Einfluss von erforderlichen Puffer-, Vorlauf- und Austrocknungszeiten, Warnstufen und ev. Androhungen der rechtlichen Auswirkungen (Ersatzvornahmen, Schadensersatz, udgl).

      

6.       Hilfe bei Baustellenkontrollen der Bauausführungen ↑


Kontrolle des Baufortschritts und Begutachtung der Bauausführungen wie z.B. Bestandserhebung von Abbrüchen, Baugrubenbesichtigung, Fundament- und Eisenbeschau, Rohbaubeschau, Kontrolle von ausführenden Baufirmen, Kontrolle von Baustellenabsicherung und Gerüstbeschau, Fertigstellungsbesichtigungen für Bauab- und -übernahmen (Qualifizieren von Mangel, Ersatzvornahmen, Schadensersatz, udgl).

 

7.       Hilfe beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden ↑

·         Fachkundige Beratung für den Kauf von Objekten (Vorort)

·         Kaufgespräche und Verhandlungsunterstützung

·         Preisoptimierung durch Grobkostenschätzung von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen

·         Variantenvorschläge für einen geplanten Aus-, Um- oder Zubau

·         Kaufmännische Aussagen über bestehenden Energieausweis und prüfen der wirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen

·         Aktuelle Auszüge aus Grundstückskataster, Grundbuch und digitale Katastermappe (wenn vorhanden)

8.       Hilfe/Beratung bei Einrichtungen, Raumdesign und Oberflächengestaltung ↑

Hilfestellung bei Raumdesign, Einrichtungen (Küche, Wohnraum, Büros,      Ordinationen, Portale, Lokale, uvm.) und Oberflächenbeschichtungen      (Wände, Boden, Decken, Fassaden, udgl.).


9.       Hilfe/Beratung für Fassaden-, Außenanlagen- und Gartengestaltung ↑

Hilfestellung bei Fassaden-, Außenanlagen- und Gartengestaltung ( Pools, Schwimmbiotope, Steinwurfmauer, uvm.).

10.   Hilfe als Baustellenkoordinator laut BauKG ↑

         Liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn und muss gesondert beauftragt werden! Kontrolle der Leistungen der Planungs- & Baustellenkoordinierung laut dem BauKG.
Kontrolle, ob die Sicherheitsbestimmungen lt. Arbeitnehmerschutzgesetz (ASVg) und Unfallverhütungsverordnung (UVA) eingehalten werden. Wenn vorhanden, Kontrolle der Unterlagen zu Ausschreibung. Bei Bedarf auch Erstellung eines SiGe-Plans, Kontrolle der Anpassungen und Ausführung, sowie deren Umsetzungskontrollen (Evaluierungen).

11.   Als verantwortlicher Bauführer gemäß der Bauordnung (s.g. Bautafel)↑

         Dazu ist vom Bauherren ein gesonderte Vereinbarung zu unterzeichnen (ausnahmslos nur bei Nachbarschafts- und Freundschaftshilfe)! Durchführung der in den Landesbauordnungen festgelegten Aufgaben, insbesondere die Beaufsichtigung und die laufende Überprüfung der Arbeiten hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Einreichungs- und Bewilligungsunterlagen und übergeben einer Bautafel.

A) In der Verbindung mit einer vollen Büroleistung oder örtlichen Bauaufsicht
B) als selbstständiger Auftrag

12.   Hilfe für Endbeschau (früher Kollaudierung durch die Gemeinde bzw. das Bauamt) ↑
Die genauen Kosten richtigen sich nach dem Bauvorhaben. Die angeführten Kosten sind Zirkapreise ohne den Anfahrtskosten.

·         Endbeschau Vorort mit §30 Überprüfung, Überprüfen auf planrichtige Ausführung und der bescheidgemäßen Herstellung rd. €350,- excl. MwSt.

·         Kontrolle über die Einhaltung des EAW Energieausweises

·         Bestätigungen lt. Bescheid rd. €100,- pro erforderlicher Bestätigung.
Die erforderlichen Bestätigungen sind dem Baubescheid und/oder der Niederschrift zu entnehmen (bitte beide Dokumente bereitlegen). Diese Bestätigungen könnten z.B. sein: Bescheinigung über Dichtheitsbescheid rd. €100,- Bescheinigung über eingehaltene U-Werte rd. €100,- Bescheinigung über F30 Dachausbau rd. €100,- Bescheinigung über normgerechte Kanalausführung rd. €100,- Bescheinigung über Standsicherheitsnachweis rd. €100,- (könnte jedoch noch umfangreicher und teuer werden, da auch gerechnete Statik im Nachhinein gefordert wird, was ich jedoch nicht hoffe bzw. auch hiermit nicht angeboten habe. Dazu müsste ein Statikbüro (Eurocode) beauftragt werden!)

·         Gesicherte Grundgrenzen (Einmessen des Hauses anstelle Geometer) rd. €150,- und Eintragen im Lageplan 2-fach.

·         Bescheinigung über eingehaltenen Energieausweis. rd. €150,-. Dabei werde ich eine zerstörungsfreie Überprüfung durchführen und auf die Richtigkeit der Ausführung lt. den Angaben des Bauherren vertrauen! Für widersprüchliche Ausführung bzw. nachträgliche Haftungen durch eine anderwärtige Überprüfung (Blower-Door-Test, Infrarotmessung, udgl.) wird von mir keine Haftung übernommen! Dazu bin ich vom Bauherrn ausdrücklich schad- und klaglos zu halten, auch gegenüber Forderungen von Dritten!

·         Voraussichtliche Summe einer Standard-Kollaudierung lt. NÖ-Bauordung rd. €650,- (beinhaltet §30 Bescheinigung, gesicherte Grundgrenzen, Bescheinigung über eingehaltenen Energieausweis). Alle Preise excl. MwSt. Sollten mehrere Bestätigungen gefordert werden, so sind diese o.a. Kosten entsprechend höher.

Wichtige Hinweise für den Endbeschau :

a) Sollten sich bei der Abnahme erhebliche Abweichungen von den Grundrissen und Ansichten ergeben, so muss ein Auswechslungsplan angefertigt und in 3-facher Ausfertigung bei der Baubehörde zur §30 Bescheinigung beigelegt werden. In diesem Falle kann ich Ihnen die Kosten erst nach Abschätzen des Aufwandes bekannt geben!

b) Sollte sich bei der Abnahme herausstellen, dass gravierende Mängel durch Nichteinhalten der Bauvorschriften vorhanden sind, so kommen meine Anfahrtskosten von rd. €100,- für eine wiederholte Abnahmekontrolle zur Verrechnung! Bei geringfügigem Mangel kann die Anfahrt jedoch entfallen, wenn Ihr digitaler Foto-Nachweis (per Mail) die fachgerechte Behebung ausreichend dokumentiert.

c) Bei der Änderung der planlichen und technischen Ausführungen und/oder bei Materialbezugsänderungen muss auch der Energieausweis (EAW) geändert, neu berechnet und eingereicht werden. Dies kann zur Minderung oder zum Verlust der Förderung und auch zu zivilrechtlichen Forderungen führen. Ist nicht nach den Angaben des Energieausweises gebaut worden, so ist der Bauführer und/oder Energieausweisverfasser davon in Kenntnis zu setzen. Bei Abweichungen der Ausführung von der bewilligten Einreichplanung, die im Zuge der Endprüfung, im Rahmen der §30 Bescheinigung, vorhanden sein könnten, deren erforderliche Überprüfung jedoch eine Zerstörung der Endbeschichtung bedarf, wird den Angaben des Bauwerbers über die tatsächliche EAW-konforme Bauausführung verbindlich Glauben geschenkt und es wird von der Zerstörung der Oberflächen daher einvernehmlich abgesehen. Eine neuerliche Ausarbeitung des EAW und/oder ein Nachweis der thermische Sanierung (SV-Überprüfung, IR-Aufnahmen, Blower-Door-Test, udgl.) muss vom Bauwerber und/oder Grundeigentümer gesondert beauftragt und auch vergütet werden. Kompensationen- und Regressansprüche jeglicher Art sind dabei ausgeschlossen. Bei widersprüchlichem Handeln ist der Bauführer und/oder Bauabnehmer von jeglicher Haftung und Haftungsforderungen, auch von Dritten, ausdrücklich auszuschließen und schad- und klaglos zu halten.

d) Vor dem Endbeschautermin müssen alle Absturzsicherungen (Geländer, Balkone, Handläufe, usw.), die Dachdämmungen und Brandschutzbeplankungen lt. Plan eingebaut sowie der Außenputz, die Garage (wenn vorhanden) und alle Zugänge fertiggestellt werden!

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