Hilfe-Stellung für den Hausbauer
- Hilfe bei Neu-, Zu- und Umbauten
- Hilfe bei Planungen und deren Umsetzungen
- Hilfe bei Planungen von Wintergärten
- Hilfe bei Bauaufträgen
- Hilfe bei Bauzeitplanung und deren Einhaltung
- Hilfe bei Baustellenkontrollen der Bauausführungen
- Hilfe beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden
- Hilfe/Beratung bei Einrichtungen, Raumdesign und Oberflächengestaltung
-
Hilfe/Beratung für Fassaden-, Außenanlagen- und Gartengestaltung
- Hilfe als Baustellenkoordinator laut BauKG
- Als verantwortlicher Bauführer gemäß der Bauordnung (s.g. Bautafel)
- Hilfe für Endbeschau (früher Kollaudierung durch die Gemeinde bzw. das Bauamt)
Sie
suchen einen fach- &
rechtskundigen Baumeister zu Ihrer Unterstützung?
Auf Zeitregiebasis mit €100,- excl. MwSt. pro Stunde, zuzüglich An-
& Abfahrtskosten. Abgerechnet auf angebrochene 0,5h (die
Rechtsverbindlichkeit ist erst nach meiner schriftlichen Zusage
erreicht).
1. Hilfe bei Neu-, Zu- und Umbauten ↑
· Fachkundige Begutachtung von Baugrundstücken (Vorort)
· Planungsvorschläge für das erforderliche Bauvorhaben
· Abschätzung von erwarteten Kosten (Sanierung, Aufstockung, Ausbau, fehlende Leistungen, udgl.
·
Rentabilitätsentscheidungen & Zusammenstellung von Planungs- und
Ausführungsteams (Architekt, Haustechnikplanung, Statiker), uvm.
2. Hilfe bei Planungen und deren Umsetzung ↑
·
Entwurfs- &
Energieberatung für solares Planen und Bauen, Erstellen von
Entwürfen, 3D Perspektiven,
Bauen mit der Sonne, wirtschaftliche Dämmung, div.
Sanierungsmaßnahmen
·
Ausführungs-Check
z.B. Kontrolle der Sinnhaftigkeit von Sanierungs- und
Dämmungsmaßnahmen, Wärmebrücken, Dampfdichtheit, uvm.
·
Förderungsberatung
Energieausweise, Soll-Ist-Vergleiche, Ausarbeiten von
Förderungsunterlagen.
· Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen, Umsetzung, Rentabilität uvm.
3. Hilfe bei Planungen von Wintergärten ↑
Planungen von effizienten Wintergärten und deren
Auswirkungen für das Raumklima (Sommertauglichkeit), Beratung über
solares Planen und Bauen, Energieberatung, Energieveranden und
Sonnenhäusern.
· Kontrolle von bestehenden Aufträgen und deren Auswirkungen auf geleistete und/oder verrechnete Leistungen
·
Kontrolle von
Ausschreibungszusätzen auf Vollständigkeit und Nebenleistungen
z.B. Welche Leistungen sind Bestandteil des Auftrages und welche
können zusätzlich verrechnet werden.
· Auftragsvorberatung, Ausarbeiten eines Auftrages für bestimmte Leistungen, ev. (echte) Pauschalaufträge, Leistungs-Spezifikationen, Verrechnungsmodelle und exakte Übergabetermine
·
Auftragsbewertungen,
Bewerten von bestehenden Aufträgen auf Sinnhaftigkeit und
Vollständigkeit, ev. mit Variantenvergleiche
5. Hilfe bei Bauzeitplanung und deren Einhaltung ↑
Bewerten von Bauzeitplänen auf Umsetzbarkeit,
Personaleinsatz, Einfluss von erforderlichen Puffer-, Vorlauf- und
Austrocknungszeiten, Warnstufen und ev. Androhungen der rechtlichen
Auswirkungen (Ersatzvornahmen, Schadensersatz, udgl).
6. Hilfe bei Baustellenkontrollen der Bauausführungen ↑
7. Hilfe beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden ↑
· Fachkundige Beratung für den Kauf von Objekten (Vorort)
· Kaufgespräche und Verhandlungsunterstützung
· Preisoptimierung durch Grobkostenschätzung von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen
· Variantenvorschläge für einen geplanten Aus-, Um- oder Zubau
· Kaufmännische Aussagen über bestehenden Energieausweis und prüfen der wirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen
·
Aktuelle Auszüge aus
Grundstückskataster, Grundbuch und digitale Katastermappe (wenn
vorhanden)
8. Hilfe/Beratung bei Einrichtungen, Raumdesign und Oberflächengestaltung ↑
9. Hilfe/Beratung für Fassaden-, Außenanlagen- und Gartengestaltung ↑
Hilfestellung bei Fassaden-,
Außenanlagen- und Gartengestaltung ( Pools, Schwimmbiotope,
Steinwurfmauer, uvm.).
10. Hilfe als Baustellenkoordinator laut BauKG ↑
Liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn und muss
gesondert beauftragt werden! Kontrolle der Leistungen der Planungs-
& Baustellenkoordinierung laut dem BauKG.
Kontrolle, ob die Sicherheitsbestimmungen lt.
Arbeitnehmerschutzgesetz (ASVg) und Unfallverhütungsverordnung (UVA)
eingehalten werden. Wenn vorhanden, Kontrolle der Unterlagen zu
Ausschreibung. Bei Bedarf auch Erstellung eines SiGe-Plans,
Kontrolle der Anpassungen und Ausführung, sowie deren
Umsetzungskontrollen (Evaluierungen).
11. Als verantwortlicher Bauführer gemäß der Bauordnung (s.g. Bautafel)↑
Dazu ist vom Bauherren ein gesonderte Vereinbarung zu unterzeichnen (ausnahmslos nur bei Nachbarschafts- und Freundschaftshilfe)! Durchführung der in den Landesbauordnungen festgelegten Aufgaben, insbesondere die Beaufsichtigung und die laufende Überprüfung der Arbeiten hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Einreichungs- und Bewilligungsunterlagen und übergeben einer Bautafel.
A) In der Verbindung mit einer vollen Büroleistung
oder örtlichen Bauaufsicht
B) als selbstständiger Auftrag
12.
Hilfe für
Endbeschau (früher Kollaudierung durch die Gemeinde bzw. das Bauamt) ↑
Die genauen Kosten richtigen sich nach
dem Bauvorhaben. Die angeführten Kosten sind Zirkapreise ohne den
Anfahrtskosten.
·
Endbeschau Vorort mit
§30 Überprüfung, Überprüfen auf planrichtige Ausführung
und der bescheidgemäßen Herstellung rd. €350,- excl. MwSt.
·
Kontrolle über die
Einhaltung des EAW Energieausweises
·
Bestätigungen lt.
Bescheid rd. €100,- pro erforderlicher Bestätigung.
Die erforderlichen Bestätigungen sind dem Baubescheid und/oder der
Niederschrift zu entnehmen (bitte beide Dokumente bereitlegen).
Diese Bestätigungen könnten z.B. sein: Bescheinigung über
Dichtheitsbescheid rd. €100,- Bescheinigung über eingehaltene
U-Werte rd. €100,- Bescheinigung über F30 Dachausbau rd. €100,-
Bescheinigung über normgerechte Kanalausführung rd. €100,-
Bescheinigung über Standsicherheitsnachweis rd. €100,- (könnte
jedoch noch umfangreicher und teuer werden, da auch gerechnete
Statik im Nachhinein gefordert wird, was ich jedoch nicht hoffe bzw.
auch hiermit nicht angeboten habe. Dazu müsste ein Statikbüro
(Eurocode) beauftragt werden!)
· Gesicherte Grundgrenzen (Einmessen des Hauses anstelle Geometer) rd. €150,- und Eintragen im Lageplan 2-fach.
· Bescheinigung über eingehaltenen Energieausweis. rd. €150,-. Dabei werde ich eine zerstörungsfreie Überprüfung durchführen und auf die Richtigkeit der Ausführung lt. den Angaben des Bauherren vertrauen! Für widersprüchliche Ausführung bzw. nachträgliche Haftungen durch eine anderwärtige Überprüfung (Blower-Door-Test, Infrarotmessung, udgl.) wird von mir keine Haftung übernommen! Dazu bin ich vom Bauherrn ausdrücklich schad- und klaglos zu halten, auch gegenüber Forderungen von Dritten!
·
Voraussichtliche
Summe einer Standard-Kollaudierung lt. NÖ-Bauordung rd. €650,-
(beinhaltet §30 Bescheinigung, gesicherte Grundgrenzen,
Bescheinigung über eingehaltenen Energieausweis). Alle Preise excl.
MwSt. Sollten mehrere Bestätigungen gefordert werden, so sind diese
o.a. Kosten entsprechend höher.
Wichtige Hinweise für den Endbeschau :
a) Sollten sich bei der Abnahme erhebliche Abweichungen von den
Grundrissen und Ansichten ergeben, so muss ein Auswechslungsplan
angefertigt und in 3-facher Ausfertigung bei der Baubehörde zur §30
Bescheinigung beigelegt werden. In diesem Falle kann ich Ihnen die
Kosten erst nach Abschätzen des Aufwandes bekannt geben!
b) Sollte sich bei der Abnahme herausstellen, dass gravierende
Mängel durch Nichteinhalten der Bauvorschriften vorhanden sind, so
kommen meine Anfahrtskosten von rd. €100,- für eine wiederholte
Abnahmekontrolle zur Verrechnung! Bei geringfügigem Mangel kann die
Anfahrt jedoch entfallen, wenn Ihr digitaler Foto-Nachweis (per
Mail) die fachgerechte Behebung ausreichend dokumentiert.
c) Bei der Änderung der planlichen und technischen Ausführungen und/oder bei Materialbezugsänderungen muss auch der Energieausweis (EAW) geändert, neu berechnet und eingereicht werden. Dies kann zur Minderung oder zum Verlust der Förderung und auch zu zivilrechtlichen Forderungen führen. Ist nicht nach den Angaben des Energieausweises gebaut worden, so ist der Bauführer und/oder Energieausweisverfasser davon in Kenntnis zu setzen. Bei Abweichungen der Ausführung von der bewilligten Einreichplanung, die im Zuge der Endprüfung, im Rahmen der §30 Bescheinigung, vorhanden sein könnten, deren erforderliche Überprüfung jedoch eine Zerstörung der Endbeschichtung bedarf, wird den Angaben des Bauwerbers über die tatsächliche EAW-konforme Bauausführung verbindlich Glauben geschenkt und es wird von der Zerstörung der Oberflächen daher einvernehmlich abgesehen. Eine neuerliche Ausarbeitung des EAW und/oder ein Nachweis der thermische Sanierung (SV-Überprüfung, IR-Aufnahmen, Blower-Door-Test, udgl.) muss vom Bauwerber und/oder Grundeigentümer gesondert beauftragt und auch vergütet werden. Kompensationen- und Regressansprüche jeglicher Art sind dabei ausgeschlossen. Bei widersprüchlichem Handeln ist der Bauführer und/oder Bauabnehmer von jeglicher Haftung und Haftungsforderungen, auch von Dritten, ausdrücklich auszuschließen und schad- und klaglos zu halten.
d) Vor dem Endbeschautermin müssen alle Absturzsicherungen (Geländer, Balkone, Handläufe, usw.), die Dachdämmungen und Brandschutzbeplankungen lt. Plan eingebaut sowie der Außenputz, die Garage (wenn vorhanden) und alle Zugänge fertiggestellt werden!